24. November

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Fortschrittsbericht des Bürgerkonvents 12

Unter Leo Klinkers

November 24, 2021


Besondere verfassungsrechtliche Fragen

Sehr geehrte Mitglieder des Bürgerkonvents der FAEF,

Wenn Regionen oder Länder miteinander kooperieren müssen, aber gemeinsame Interessen zu bewältigen haben, die sie allein nicht wahrnehmen können, ist die Gründung einer Föderation der beste Weg, dies zu organisieren. Sie betrauen ein föderales Gremium mit der Betreuung einer begrenzten Liste gemeinsamer Interessen, lassen ihre eigenen Befugnisse in diesen Bereichen ruhen und bleiben im Übrigen souverän. 

Am 4. Dezember endet die Diskussion über Artikel II und die über Artikel III beginnt bis zum 25. Dezember. Der FAEF-Vorstand spielt keine Rolle bei der Diskussion im Diskussionsforum. Der Vorstand kann jedoch die Mitglieder des Bürgerkonvents auf Elemente der Verfassung aufmerksam machen, die besondere Aufmerksamkeit erfordern. Zum Beispiel auf die folgenden. 

1. Einschränkende Liste der gemeinsamen europäischen Interessen, Artikel III, Abschnitt 2

Die Frage ist natürlich, welche Themen sie der Bundesbehörde anvertrauen. Und wie nennt man ein solches Subjekt? Hier spielt die Art und Weise der Wortwahl eine große Rolle. Es besteht immer die Tendenz, ein gemeinsames Interesse im Sinne der Politikgestaltung zu formulieren. Man muss jedoch den Namen des spezifischen Interesses von der Politik, die damit verbunden werden soll, trennen. Es handelt sich um zwei verschiedene Dinge. Das eine ist ein Interesse, das andere eine Aktivität, die sich um dieses Interesse kümmert.

Gegenwärtig enthält Artikel III, Abschnitt 2, Klauseln (a)-(o), die vorgesehene erschöpfende Liste der gemeinsamen Interessen. Der Text formuliert sie jedoch als Politikgestaltung. Wir möchten dies verbessern, indem wir jeden Satz mit dem Namen des gemeinsamen Interesses beginnen lassen, gefolgt von der Angabe der Politik. Zum Beispiel beginnt Klausel (a) mit: 'Einkommen der Föderation'. Gefolgt von "Steuern zu erheben und einzuziehen .....".

Auf diese Weise erhalten die Bürger eine bessere Vorstellung von der begrenzten Liste der europäischen Interessen, die einen föderalen Ansatz erfordern. Außerdem kann dies zu einer umfassenderen Liste dieser gemeinsamen Interessen führen, mit einer besseren Beschreibung der Politik, die mit ihnen verbunden werden kann.

Eines der schwächsten Elemente der US-Politik ist das Fehlen harter Anti-Korruptionsregeln in der Verfassung. Wie stark das verfassungsmäßige und institutionelle Gebäude der USA auch sein mag, es wird im Zusammenhang mit Wahlen von den Menschen, die in diesem Haus leben, zunehmend beschädigt. Das Zweiparteiensystem schwimmt auf dem Input riesiger Geldsummen. Das ruft die schlimmsten Triebe von Menschen hervor, die das verfassungsmäßige und institutionelle System um jeden Preis ihrem Willen unterwerfen wollen. 

Wir möchten die Mitglieder des Bürgerkonvents bitten, diesen Abschnitt 2, Klauseln (a)-(o), zu verbessern, indem sie ein konkretes gemeinsames Interesse pro Punkt eintragen, den Text der damit zu verknüpfenden Politik verbessern und die Liste selbst kürzen oder vervollständigen. 

2. Korruptionsbekämpfungsvorschriften, Artikel III, Abschnitt 5

Daraus muss ein föderales Europa lernen. Artikel III, Abschnitt 5, Paragraphen 3-9 enthält daher strenge Antikorruptionsregeln. Es fehlt jedoch eine Regelung wie der US Hatch Act (benannt nach Senator Carl Hatch) von 1939. Die Anwendung dieses Gesetzes ist derzeit im Zusammenhang mit der Erstürmung des Kapitols am 6. Januar 2021 im Gespräch. Dieses Bundesgesetz verbietet es Beamten der Exekutive - mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten -, sich politisch zu betätigen. Da Beamte während des letzten Wahlkampfes ihre Position dazu genutzt haben, sich politisch für die Wahl Trumps einzusetzen, werden derzeit Klagen gegen sie eingereicht.

Der FAEF-Vorstand bittet die Mitglieder des CC, den konkreten Wortlaut einer zusätzlichen Klausel in Abschnitt 5 von Artikel III zu prüfen, die dieses Verbot definiert, und dabei auf ein Gesetz zu verweisen, das dieses Verbot näher ausführt.

3. Lage der Union, Artikel V, Abschnitt 2, Satz 1

Unsere Bundesverfassung unterscheidet sich in einer Reihe von Punkten grundlegend vom amerikanischen Original. So enthält sie beispielsweise eine Präambel und eine Begründung, Bestimmungen zur direkten Demokratie, eine dynamische Größe des Bürgerhauses, eine andere Zusammensetzung des Staatenhauses, ein völlig anderes Wahlsystem, weitreichende Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung, einen Anreiz zur Neuausrichtung transnationaler politischer Parteien und vieles mehr. 

Eine weitere Neuerung findet sich in Artikel V, Abschnitt 2, Satz 1. Dieser Artikel ermächtigt den Präsidenten, einmal im Jahr in einer gemeinsamen Sitzung der beiden Kammern des Europäischen Kongresses den Stand der Föderation zu verkünden. Angesichts der ständigen Notwendigkeit, das System der gegenseitigen Kontrolle zum Schutz der trias politica zu vervollkommnen, hält es der Vorstand für angebracht, dass auch zwei andere Funktionsträger eine solche Erklärung abgeben. Erklärungen, die darauf abzielen, sich gegenseitig an die gemeinsame Aufgabe zu erinnern, die Föderation gut zu regieren. Eine Qualität des Regierens, die Konfuzius einst mit den folgenden Worten formulierte: 

"Wenn die Säbel verrostet sind und die Schaufeln glänzen, wenn die Stufen der Tempel von den Füßen der Gläubigen abgenutzt sind und im Hof der Höfe Gras wächst, wenn die Gefängnisse leer und die Kornkammern voll sind, wenn die Ärzte gehen und die Bäcker fahren, dann ist das Reich gut regiert."

Der FAEF-Vorstand schlägt vor: 

  • dass während der ersten beiden Amtszeiten (zehn Jahre) des Europäischen Kongresses zweimal im Jahr, einmal im November und einmal im Mai, eine Erklärung abgegeben wird,
  • dass der Vorsitzende des Europäischen Kongresses, der Vorsitzende des Europäischen Gerichtshofs und auch der Präsident der Föderation eine solche Bestandsaufnahme der Institution (ihrer Institution) vornehmen, deren gemeinsames Ergebnis den Gesamtzustand der Föderation widerspiegeln würde,
  • dass sich ihre Erklärung im November auf die Ziele konzentrieren soll, die in den kommenden Jahren erreicht werden sollen, um das soziale und wirtschaftliche Wohlergehen der europäischen Gesellschaft als Ganzes und das Gefühl der Zusammengehörigkeit und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten der Union zu verbessern; und dass sie im Dezember zurückblicken sollen, inwieweit dies im vergangenen Jahr erreicht worden ist,
  • dass der Vorsitzende des Europäischen Kongresses nach zehn Jahren den Vorsitzenden eines Rates der Vorsitzenden der Parlamente der Mitgliedstaaten der Föderation um Rat fragen wird, ob die zehnjährige Amtszeit automatisch auslaufen kann oder für einen zweiten Zehnjahreszeitraum beibehalten werden sollte. Dies ist eine Form der so genannten "Horizontalgesetzgebung".

Ein solcher Zusatz in der Verfassung stärkt das System der gegenseitigen Kontrolle, das die trias politica schützen soll. Eine Erklärung zur Lage der Union durch den Präsidenten allein ist ein unausgewogenes Element innerhalb der trias politica. Zweimal im Jahr ist eine solche dreiseitige Erklärung notwendig, um Fehlentwicklungen in den ersten zehn Jahren der Föderation so schnell wie möglich aufzuarbeiten und im Hinblick auf die Herausbildung einer europäischen kulturellen Identität zu korrigieren.

Der FAEF-Vorstand bittet die Mitglieder des Bürgerkonvents zu beurteilen, ob dies ein guter Vorschlag ist. Wenn ja, welche Mitglieder der Gruppe 55+ werden einen guten Text dafür vorschlagen? Und wo sollte er platziert werden? Wäre ein zusätzlicher Abschnitt 7 in Artikel II ein guter Platz? Dann kann Artikel V, Abschnitt 2, Satz 1 gestrichen werden. 

Im Namen des Verwaltungsrats,
Leo Klinkers
Präsident

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