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Demokratische Haftbefehle nach den Bundestagswahlen

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    AvatarHerbert Tombeur
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    Meine letzte Bemerkung zu Artikel II ist die folgende. Abschnitt 2, 3° (Bürgerhaus) und Abschnitt 3, 3° (Senat) sollten am Ende dieser Verfassungsdiskussion überdacht werden, wenn nicht gleich nach der Diskussion über die föderalen politischen Befugnisse. Um die Verantwortung der Abgeordneten gegenüber den Wählern während ihres Mandats zu gewährleisten, schlage ich vor, diesen Paragraphen Bestimmungen hinzuzufügen, die die Abgeordneten verpflichten, ihre Wähler regelmäßig zu konsultieren, wobei jede Sitzung durch einen öffentlichen und schriftlichen Bericht abgeschlossen wird, unabhängig davon, ob es sich bei den Wählern um die Abgeordneten der staatlichen Parlamente (im Falle des Senats) oder um einige Bürger handelt, die zum Beispiel von den stimmberechtigten Bürgern in speziellen "Bürger-Feedback-Panels" ernannt werden. Achtung: Die Berichte enthalten weder eine zwingende Anweisung noch eine Sanktion gegenüber den Bundesparlamentariern. Dieses Verfahren könnte eine Art und Weise sein, das öffentliche Merkmal der Demokratie und das persönliche Mandat eines jeden Abgeordneten des föderalen Parlaments zu schützen, vgl. den Druck der politischen Parteiführer, die eine Art direkte demokratische Kontrolle über die gesamte Legislaturperiode in der Europäischen Föderation ausüben. Ich freue mich darauf, später weitere Vorschläge zu diesem Thema zu lesen.

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