23. Oktober

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Unter Leo Klinkers

Oktober 23, 2021


Liebe Mitglieder des Bürgerkonvents und diejenigen, die - als Nichtmitglieder - unseren Prozess durch den Erhalt unserer Fortschrittsberichte verfolgen,

Ich freue mich, Ihnen den Fortschrittsbericht 6 vorlegen zu können. Er enthält die folgenden Themen

Die Präambel
Hier ist der Link zur geänderten Präambel. Wenn Sie den Link öffnen, sehen Sie die ursprüngliche Präambel auf der linken Seite und die geänderte Fassung auf der rechten Seite.

Er ist das Ergebnis von Konsultationen und Diskussionen zwischen zwölf Mitgliedern der Gruppe 55+: Wissenschaftler, Föderalisten und Pro-Europa-Aktivisten. Um ein Zitat von Winston Churchill zu paraphrasieren: "Noch nie haben so wenige so viel für Europa bedeutet". Die Verbesserungen betreffen nicht nur die Präambel selbst, sondern auch die Erläuternde Begründung. Zusammen bilden sie die Seele der Bundesverfassung.

Im Prinzip ist damit der Umgang mit der Präambel abgeschlossen. Es ist aber denkbar, dass sich bei der Änderung der noch folgenden zehn Artikel die Notwendigkeit ergibt, die Präambel nochmals zu überarbeiten. Der Vorstand wird dies festhalten - auch für den Fall, dass Artikel, die bereits verbessert worden sind, noch geändert werden müssen. Die Ausbeute dieser möglichen zusätzlichen Änderungen werden wir den Mitgliedern des Bürgerkonvents am Ende des gesamten Prozesses (Ende Mai 2022) vorlegen. Zu diesem Zeitpunkt wird die endgültige Verbesserung stattfinden.

Artikel I - Der Bund und die Bill of Rights
Heute, am 23. Oktober, beginnen wir mit dem Prozess der Änderung von Artikel I. Wir machen es wieder auf die gleiche Weise. Die ersten beiden Wochen (23.10.-6.11.) werden für die Änderung selbst verwendet. In der dritten Woche (6.11.-13.11.) wird der Verwaltungsrat das Ergebnis dieser Verbesserungen abschließend bewerten. 

Artikel I ist der grundlegendste Artikel nach der Präambel. Er markiert die vertikale Gewaltenteilung, die eine geteilte Souveränität zwischen den Staaten und der Bundesbehörde schafft. Für ein gutes Verständnis dieses Kernkonzepts eines föderalen Staates - der das Gegenteil des auf Verträgen basierenden intergouvernementalen Betriebssystems der EU ist - siehe die Abschnitte 5.4.1-5.4.4 des Kapitels "Verfassung und Institutionen". Werkzeugkasten zur Gründung der föderalen Vereinigten Staaten von Europa.

Die Architektur unseres Prozesses in einem organisatorischen Rahmen
Am Freitag, den 29. Oktober von 20 bis 21 Uhr (MEZ), laden wir die Mitglieder der Fraktion 55+ zu einer gemeinsamen Online-Diskussion über unseren schwierigen Prozess ein. Wir werden auf die vergangenen drei Wochen, die Änderung der Präambel, zurückblicken, aber auch einen Blick nach vorne werfen, auf den Prozess, der folgen wird und der letztendlich zu einem föderalen Europa führen muss. 

In einigen Tagen werden Sie den Link erhalten, mit dem Sie an diesem Treffen teilnehmen können.

Die vorläufige Tagesordnung lautet wie folgt:
a) Überlegungen zur Arbeit an der Präambel
b) Architektur des Ratifizierungsprozesses 
c) Verbreitung der Initiative "Bürgerkonvent 

Wir würden uns freuen, zahlreiche Mitglieder der Gruppe 55+ zu treffen.

Dr. Leo Klinkers
Präsident FAEF

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