11. September

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Unter Leo Klinkers

11. September 2021


11. September 2021
In Vorbereitung auf den offiziellen Start des FAEF-Bürgerkonvents am 2. Oktober 2021 folgt nun der Fortschrittsbericht 2.

Die Prüfung des Entwurfs der Bundesverfassung kann beginnen

Der Bürgerkonvent hat zum Ziel, den (bereits ausgearbeiteten) Entwurf einer Bundesverfassung mit zehn Artikeln, denen eine Präambel vorangestellt ist, zu verbessern. Wir streben eine Bundesverfassung von, durch und für die Bürger an. Warum und wie wir das tun, wird in der Aufruf zur Teilnahme.

Der Verfassungsentwurf ist auf der Website zu finden. Für den Prozess zur Verbesserung der Bundesverfassung

Sie können bereits jetzt mit dem Studium des Entwurfs der Präambel beginnen und mögliche Änderungen nach dem 2. Oktober und vor dem 16. Oktober einreichen.

Einige Mitglieder des Konvents werden Änderungsanträge einzeln einreichen. Diejenigen, die es vorziehen, in einer Gruppe zu arbeiten, werden gebeten, dies über citizensconvention@faef.eu mitzuteilen. 

Ich werde die elf Teile dieses Prozesses mit einem kurzen Video vorstellen. Die Einleitung zur Präambel können hier gefunden werden.

Diskussionsforum

Am 2. Oktober werden wir ein Diskussionsforum eröffnen. Es steht den Mitgliedern der Gruppe 55+ offen, um Änderungsanträge einzureichen und zu diskutieren. Andere können diese Diskussion verfolgen und sich auf anderem Wege einbringen (siehe unten).

Wir machen diese Unterscheidung zwischen der Gruppe 55+ und anderen aus zwei Gründen. Um die Mitglieder der Gruppe 55+ vor unerwünschten - anonymen - Kommentaren zu schützen. Und um so nah wie möglich an der besten Praxis zu bleiben, nämlich der Organisation des Philadelphia-Konvents von 1787. Damals lehnten 55 Personen den intergouvernementalen Staatsvertrag ab und entwarfen die erste Bundesverfassung. Wir lehnen die EU-Verträge ab und wollen endlich eine föderale Verfassung für Europa. Auch wir haben also eine Gruppe von 55. Aber wir nennen sie 55+, weil wir Menschen Raum geben wollen, die dieser Gruppe angehören möchten, die die Fakten der föderalen Staatlichkeit kennen und starke Motive für die Schaffung einer europäischen Föderation auf der Grundlage einer föderalen Verfassung haben. 

Der Ablauf im Diskussionsforum ist wie folgt 

  1. Für jeden der elf Abschnitte der Verfassung können die Mitglieder der 55+ nach Ablauf der ersten zwei Wochen, die für den zur Diskussion stehenden Abschnitt vorgesehen sind, ihre Änderungsvorschläge einreichen. 
  2. Sie können sie dem FAEF-Vorstand unter citizensconvention@faef.eu vorlegen. Sie können sich aber auch dafür entscheiden, ihre Änderungsanträge zunächst im Diskussionsforum zu prüfen. Die Mitglieder der Gruppe 55+ können so ihre Meinung zu den Änderungsanträgen der anderen äußern. Sie haben exklusiven Zugang zum Forum. 
  3. Alle anderen können die Änderungsanträge sehen und die Diskussion darüber verfolgen. Sie können sich jedoch nicht in die Diskussion zwischen den Mitgliedern der Gruppe 55+ einmischen. Jeder, der sich an der Diskussion beteiligen möchte, kann dies jedoch über citizensconvention@faef.eu tun. Über diesen Weg können sie sich auch zu Änderungen äußern, die von der Gruppe 55+ im Forum diskutiert werden. Der Vorstand prüft diese Kommentare und leitet sie an die Mitglieder der Gruppe 55+ weiter, wenn sie von Interesse sind. Auf diese Weise ist es ein offener Prozess, aber es gibt der Gruppe 55+ die Garantie, dass sie nicht mit lästigen Kommentaren belästigt wird.
  4. Die Mitglieder der Gruppe 55+ entscheiden letztendlich, welche Änderungsanträge dem FAEF-Vorstand am Ende der zwei Wochen über citizensconvention@faef.eu vorgelegt werden. Die Leitung der Diskussion im Forum liegt also in den Händen der Mitglieder selbst. 
  5. In der dritten Woche eines jeden Abschnitts schließt der Ausschuss den betreffenden Abschnitt mit der Veröffentlichung der Änderung(en) auf der Website ab. 
  6. Der Vorstand prüft sorgfältig, ob die Änderungen mit den Zielen des Konvents und/oder mit dem allgemeinen Entwurf der Verfassung übereinstimmen. Fällt das Ergebnis dieser Prüfung negativ aus, wird der Änderungsantrag in das Diskussionsforum aufgenommen, allerdings mit einer Begründung, warum der Vorstand der FAEF diesen Änderungsantrag nicht für angemessen hält. Die Teilnehmer werden dann - wie auf dem Kongress in Philadelphia - in einer Videokonferenz in der dritten Woche darüber abstimmen.

Dieses Verfahren wird dem gerecht:

(a) der offene und von unten nach oben gerichtete Charakter des Konvents;

(b) die Notwendigkeit, denjenigen, die über verfassungsrechtliche Kenntnisse und Leidenschaft verfügen (die Gruppe 55+), die Führung bei der Einreichung von Änderungsanträgen zu überlassen, 

(c) auf ein geordnetes und demokratisches Abstimmungsverfahren, wenn der FAEF-Vorstand von bestimmten Änderungen abrät.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Leo Klinkers
Präsident der Föderalen Allianz der Europäischen Föderalisten

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